(Quelle: Statusbericht, Bundesministerium Verkehr, Bau- und Wohnungswesen)
Neue Jahre bringen oft diverse Veränderungen mit sich. Für Architekten und Stadtplaner treten mit dem 1. Januar neue Wettbewerbsregeln in Kraft. Die bisherigen “Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens“, kurz GRW, werden dann durch die “Richtlinien für Planungswettbewerbe” (RPW) abgelöst. Die neuen, vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet Regeln sollen vor allem einfacher sein und mehr private Auslober zu der Durchführung von Wettbewerben bewegen.

So wird es in Zukunft nur noch 4 statt 6 Verfahren bei der Durchführung geben. Die bisherigen Kategorien offen, zweiphasig, begrenzt offen, Einladungswettbewerbe, kooperativ und vereinfacht werden dann nur noch nach offen, nicht offen, zweiphasig und kooperativ gegliedert. Zudem wird die Bestimmung der Preisgelder allgemeiner gefasst. Lediglich die Berechnungsgrundlage der Preisgelder nach dem üblichen Honorar laut HOAI bleibt. Auf die Regelungen zur Staffelungen und Aufteilungen der Preisgelder und ähnliches wird verzichtet.

Interessant ist die Novellierung der Wettbewerbsregeln vor dem Hintergrund der Anzahl jährlich durchgeführter Architekturwettbewerbe. Diese ist seit längerem rückläufig bei ansteigender Architektenzahlen in Deutschland. Dabei liegen die Gesamtkosten eines Wettbewerbes gerade mal bei 0,5-1,5% der Bausumme. Und der Bauherr erhält in diesem Fall mehrere alternative Entwürfe, welche bereits Arbeit aus den ersten drei Leistungsphasen abdecken. Vielleicht liegt die sinkende Lust an der konkurrierenden Architekturfindung auch an einer geringeren Wertschätzung von Baukultur. Dann ist nicht davon auszugehen, dass das neue Regelwerk zu einer Belebung des Wettbewerbswesens führt, auch wenn dies zu bedauern ist.
(Aktuellere Zahlen der oben gezeigten Grafik sind für das Jahr 2006: 118.298 Mitglieder in der Architektenkammer und 257 Wettbewerbsauslobungen)